1. Materialanforderungen: Die Materialanforderungen für nahtlose Kohlenstoffstahlrohre sind Stahl Nr. 20, Nr. 25 und Nr. 30. Unter diesen weist Stahl Nr. 20 eine bessere Korrosionsbeständigkeit auf und ist für Schiffe mit rauen Betriebsumgebungen geeignet.
2. Herstellungsmethode: Nahtlose Kohlenstoffstahlrohre für Schiffe verwenden kaltgezogene oder warmgewalzte nahtlose Herstellungsverfahren. Nach der Herstellung müssen die Stahlrohre gebeizt, lackiert und weitere Oberflächenbehandlungen durchgeführt werden.
3. Physikalische Eigenschaften: Die physikalischen Eigenschaften nahtloser Kohlenstoffstahlrohre für Schiffe müssen den in der Norm festgelegten Anforderungen entsprechen, einschließlich Zugfestigkeit, Streckgrenze, Dehnung und anderen Indikatoren.
4. Chemische Zusammensetzung: Die chemische Zusammensetzung nahtloser Kohlenstoffstahlrohre für Schiffe muss den Anforderungen der Norm entsprechen und der Kohlenstoffgehalt sollte zwischen 0,17 % und 0,24 % liegen.